GOÄ Ziffer 3 - Begründungen für mehrmalige Abrechnung
Die Ziffer 3 GOÄ kann ohne Weiteres mehrfach abgerechnet werden.
Es gibt kein Limit wie z.B. >nur einmal im Behandlungsfall abrechenbar<
Allerdings muss die Mehrfachabrechnung entsprechend der Vorgabe in der Ziffernlegende begründet werden, Abschnitt B Nr. 3 Satz 3 GOÄ – hier sind ein paar Beispiele:
- Akute Verschlechterung des Krankheitsbildes
- Aufklärung vor OP
- Beratungsintensives Krankheitsbild
- Symptome unklarer Genese
- Symptomvielfalt
- Verschlimmerung der Krankheit
- Kontrollbedürftigkeit der Befunde
- Aufklärung zur OP-Indikation
- Non-Compliance
- Arzneimittelinteraktionen
- Vorliegen wichtiger Befunde
- Medikamentöse Umstellung bei Therapieversagen
Natürlich gibt es noch eine Reihe weiterer Begründungen, um die 3 in der Privatabrechnung mehrfach anzusetzen.
Selbst eine mehrmaliger Berechnung der Ziffer 3 an demselben Tag ist möglich, Abschnitt B Nr. 3 Satz 1 GOÄ. Dann ist die jeweilige Uhrzeit der Leistungserbringung auf der Rechnung anzugeben, Abschnitt B 3. Satz 2 GOÄ.
Corona – bedingte Empfehlung der Bundesärztekammer, PKV und Beihilfe
Bedingt durch die COVID-19-Pandemie gilt für den Zeitraum 17.11.2020 – 31.12.2020 außerdem eine besondere Empfehlung.
Dazu haben wir einen gesonderten Beitrag erstellt.
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