
Bonitätsprüfung bei Privatpersonen: Schutz durch echtes Factoring
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Wer schon einmal um sein Geld betrogen wurde, kennt den Wert einer kurzen Prüfung auf Zahlungsfähigkeit und -willen. Die Informationen zur Bonität (Kreditwürdigkeit) eines Vertragspartners sind der wirksamste Schutz vor Zahlungsausfall – dies gilt in gleicher Weise für Arzt- oder Zahnarztpraxen. Bei der zahnärztlichen Versorgung gibt es einen hohen Teil von Patienten, die echte Selbstzahler sind, bei denen also kein Versicherungsschutz für die gewünschte Leistung besteht. Auskunfteien wie die SCHUFA übermitteln auf Anfrage einen Score-Wert – wenn daran nachweislich ein wirtschaftliches Interesse besteht. Der jeweilige Score-Wert lässt Rückschlüsse darauf zu, mit welcher Wahrscheinlichkeit die betreffende Privatperson Ihre Arzt- oder Zahnarztrechnungen begleichen wird. Die Ankaufsanfrage dazu und deren unbedenkliches Ergebnis sind Voraussetzungen für das echte Factoring.
Muss der Patient in die Bonitätsprüfung einwilligen?
Für Bonitätsprüfungen und Ihre Anfragen zu Forderungsankäufen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen die Einwilligung des Patienten erforderlich. Eine Einwilligungserklärung, die nur noch zu unterzeichnen ist, stellt privadis aus den vorliegenden Patientendaten bereit. Das ist auch per Tablet wie etwa dem AnaBoard möglich.
Wie kommt der Score-Wert von Privatpersonen bei einer Bonitätsauskunft zustande?
Auskunfteien übermitteln einen Score-Wert. Weitere Hintergründe zu angefragten Privatpersonen werden nicht übermittelt. Der Score-Wert basiert auf einer Vielzahl von Daten zur betreffenden Person. Dabei spielen die bisherigen Zahlungserfahrungen von anderen Marktteilnehmern und soziografische Berechnungskomponenten eine wichtige Rolle.
Unabhängig von konkreten Bonitätsprüfungen steht es Privatpersonen frei, bei Auskunfteien die über sie gespeicherten Daten sowie ihren Score-Wert in Erfahrung zu bringen. So eine „Kopie der personenbezogenen Daten“ ist kostenfrei (Artikel 15 EUDSGVO). Einen Anspruch auf Änderung des Score-Werts oder Offenlegung des Berechnungsprinzips gibt es nicht, da Scoring-Formeln als schützenswertes Geschäftsgeheimnis gelten (BGH, 28.01.2014, Az. VI ZR 156/13). Mitunter sind aktuelle positive Entwicklungen im Scoring der Auskunftei noch nicht berücksichtigt. Privatpersonen sollten dann auf Korrektur bestehen, um ihren Score-Wert zu verbessern.
Welche Bedeutung hat der Score-Wert der Privatpersonen für das weitere Verfahren?
Das Risikomanagement von MCC/privadis ordnet die Score-Werte Risikobereichen zu. Wenn der Score-Wert in einem tragbaren Bereich liegt, bewerten wir die Bonität des Patienten positiv. Dann können wir eine Forderung ankaufen oder eine Stundung anbieten.
Was ist, wenn der Patient seine Einwilligung in die Bonitätsprüfung verweigert?
Lehnt Ihr Patient eine Bonitätsprüfung ab, darf keine Anfrage erfolgen. Dann entscheiden Sie als Zahnarzt oder Arzt selbst, ob Sie die Behandlung dennoch durchführen möchten. Wenn Sie den Patienten gut kennen und bisher positive Zahlungserfahrungen gemacht haben, können Sie das Risiko auch selbst tragen. Kennen Sie aber den Patienten nicht und handelt es sich insbesondere um eine teure Behandlung, ist Vorsicht geboten.
Sind mit einer positiven Bonitätsprüfung sämtliche Risiken ausgeschlossen?
Nein, ein Restrisiko bleibt, auch wenn eine Bonitätsprüfung mit unbedenklichem Ergebnis vorliegt. Denn zum einen ist es möglich, dass der Auskunftei zum Zeitpunkt der Anfrage nicht alle bewertungsrelevanten Informationen zur Verfügung standen, weil nicht jede Firma negative Zahlungserfahrungen mit Privatpersonen meldet. Zum anderen kann sich das Zahlungsverhalten von Privatpersonen kurzfristig ändern. Die Gründe sind vielfältig: Eine gescheiterte Ehe beispielsweise, Arbeitslosigkeit oder Erkrankungen, die eine teure Medikation erfordern, können dazu führen, dass Privatpersonen ihre Rechnungen plötzlich nicht mehr begleichen. Aber gerade dieses Risiko deckt der Vollschutz von privadis mit echtem Factoring vollständig ab.