Kriterien zur Abrechnung von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) stellen eine wertvolle Ergänzung zur regulären medizinischen Versorgung dar. Als Praxis haben Sie die Möglichkeit, Ihren Patienten eine Vielzahl dieser Zusatzleistungen anzubieten. Doch wie erfolgt die korrekte Abrechnung von IGeL-Leistungen? In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen praktischen Leitfaden, um die Abrechnung effizient und rechtssicher zu gestalten.
1. Patientenaufklärung und Transparenz
Der Grundstein für eine reibungslose Abrechnung von IGeL-Leistungen liegt in der umfassenden Aufklärung der Patienten. Informieren Sie Ihre Patienten ausführlich über die angebotene Leistung, ihren medizinischen Nutzen, die Kosten sowie darüber, dass es sich um eine Zusatzleistung handelt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen wird. Der Patient muss klar verstehen, dass er die Kosten selbst tragen muss. Transparenz ist hierbei unerlässlich, um Missverständnisse zu vermeiden und Vertrauen aufzubauen. Damit Patienten von sich aus nach IGeL fragen oder Interesse dazu entwickeln, bietet sich Ihre Homepage an. Dorthin können Sie auch mit einem QR-Code aus dem Wartezimmer verlinken, den Sie per Aufsteller platzieren. Sie können das als Ergänzung oder Ersatz für Flyer nutzen. Die Website lässt sich leichter aktualisieren als Flyer und per Tracking wissen Sie auch sicherer, was welche Resonanz erzielt hat.
2. Schriftliche Vereinbarungen
Eine schriftliche Vereinbarung ist bei Kassenpatienten gesetzliche Formvorgabe. Bei Privatpatienten ist das zwar nicht der Fall, aber aus Beweisgründen und wegen 1-Prozess-für-alles bietet es sich auch dort an. Die Vereinbarung muss alle relevanten Informationen wie Leistungsbeschreibung, Kosten und Zahlungsbedingungen enthalten – die Bundesärztekammer oder der Virchowbund bieten verlässliche Muster an. Eine solche Vereinbarung schafft Klarheit und dient als rechtliche Absicherung für beide Seiten.
3. Klare und transparente Preisgestaltung
Achten Sie darauf, dass die Preise für IGeL-Leistungen transparent und nachvollziehbar sind. Übersichtliche Beispiele in Ihrer Praxis oder auf Ihrer Website können dabei helfen, Unklarheiten zu vermeiden und das Vertrauen der Patienten zu stärken. Zudem ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass Pauschalberechnungen für IGeL-Leistungen nicht zulässig sind. Jede erbrachte Leistung muss einzeln und nachvollziehbar abgerechnet werden.
4. Privatliquidation nach GOÄ
IGeL-Leistungen werden privat abgerechnet, das heißt, die Patienten tragen die Kosten selbst. Für die Abrechnung müssen Sie die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) heranziehen, die die entsprechenden Positionen und Bewertungen für die einzelnen Leistungen enthält. Alles andere ist unwirksam mit der Folge, dass die Patienten trotz Leistung das Honorar zurückfordern können.
5. Rechnungsstellung
Eine klare und präzise Rechnungsstellung ist entscheidend. Die Rechnung sollte den Namen des Patienten, die erbrachte Leistung, das Leistungsdatum sowie die Kosten enthalten. Eine sorgfältige Rechnungsstellung ist nicht nur rechtlich erforderlich, sondern trägt auch zur Vertrauensbildung bei. Es passiert durchaus, dass Patienten sich anderweitig informieren und ohne Feedback die Praxis wechseln, wenn die IGeL-Rechnung überzogen oder falsch ist. Nutzen Sie hierfür ggf. Abrechnungsdienste, die speziell auf IGeL- und Selbstzahler-Leistungen ausgerichtet sind und Sie für Details betraten.
6. Zahlungsmodalitäten
Definieren Sie klare Zahlungsmodalitäten. Ob Barzahlung, Überweisung oder elektronische Zahlungsformen – stellen Sie sicher, dass Ihre Praxis über die entsprechenden technischen Voraussetzungen verfügt, um den Patienten verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anzubieten.
7. Sorgfältige Dokumentation
Eine lückenlose Dokumentation aller erbrachten IGeL-Leistungen ist unerlässlich. Diese dient nicht nur als rechtlicher Nachweis, sondern auch dazu, den Patienten bei zukünftigen Besuchen umfassend informieren zu können. Last not least: Auch für die IGel hat der Patient Anspruch auf eine Rechnung. Oft genug erhält der Patient nur eine Quittung über seine Direktzahlung, weiß dann aber weniger Tage später schon nicht mehr, welche konkrete Leistungen er bekommen hat. Wenn er dann bei einer anderen Praxis „günstigere“ IGeL findet, kann er nur das Honorar, aber nicht den Inhalt vergleichen. Darauf beruhende Entscheidungen finden meist ohne Praxiskontakt statt, deshalb bietet es sich an, mit dem Zahlungsbeleg auch die Rechnung zu übergeben – oder einen Dienstleister zu beauftragen. Dort gibt es auch konkrete Beratung für richtige und komplette Ziffernkombinationen.
Fazit
Die korrekte Abrechnung von IGeL-Leistungen erfordert eine sorgfältige Planung, Transparenz und eine klare Kommunikation mit den Patienten. Indem Sie diese Grundsätze befolgen, sichern Sie nicht nur die Zufriedenheit Ihrer Patienten, sondern erfüllen auch alle rechtlichen Anforderungen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Praxis auf einem soliden Fundament steht und Ihre Patienten die bestmögliche Versorgung erhalten.
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