GOÄ 849: Psychotherapeutische Behandlung

INHALT

Was beinhaltet die GOÄ 849?

Die GOÄ 849 umfasst eine Therapie für psychoreaktive, psychosomatische und neurotische Störungen mit einer Mindestdauer von 20 Minuten.

Die Leistung nach Nr. 849 ist neben den übenden und suggestiven Verfahren nach den Nummern 845 bis 847 die eigentliche Kernleistung der psychosomatischen Grundversorgung. Sie wird auch als „kleine Psychotherapie“ bezeichnet.

Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung können von allen Ärzten mit direktem Patientenkontakt erbracht werden, sowie von Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Voraussetzungen

Es ist nicht erforderlich, dass manifeste psychische Erkrankungen vorliegen. Es genügt, wenn psychische Störungen bei organischen Erkrankungen auftreten oder eine Wechselwirkung zwischen organischer Erkrankung und psychischer Störung angenommen wird. Die Therapie muss mindestens 20 Minuten dauern, um abgerechnet werden zu können. Die Gebühren liegen zwischen dem 1,0- und 3,5-fachen Satz und können angemessen gesteigert werden, wenn die Mindestdauer überschritten wird. Details und Tipps dazu bekommen Sie in unseren Beratungen!

Darstellung des Leistungstextes

Eine verkürzte Darstellung des Leistungstextes in der Rechnung ist möglich, solange die Kurzbezeichnung verständlich ist und den Umfang der Leistung ausreichend beschreibt. Der Text „Psychotherapeutische Behandlung mind. 20 Minuten“ würde somit ausreichen.

Erstattungsfähigkeit

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen auch anhand der Diagnose die Plausibilität der abgerechneten Leistungen. Daher sollte die entsprechende Störung (z. B. Erschöpfung, Depression) als Diagnose aufgeführt werden. Es genügt jedoch, wenn organische Beschwerden auf eine eventuelle psychische Erkrankung hinweisen.

Insider-Tipp: Beihilfen beschränken die Anzahl der Sitzungen auf 25 je Krankheitsfall – ein Hinweis an die Patienten vorher stärkt die Bindung zur Praxis.

Auch wichtig: Die Beihilfe erstattet die Leistung nur, wenn die Berechtigung zum Führen einer der folgenden Gebietsbezeichnungen vorliegt:

  • Allgemeinmedizin
  • Augenheilkunde
  • Frauenheilkunde
  • Haut-und Geschlechtskrankheiten
  • Innere Medizin
  • Kinder-und Jugendmedizin
  • Kinder-und Jugendpsychiatrie
  • Neurologie
  • Phoniatrie und Pädaudiologie
  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Urologie

Sollte Ihre Fachrichtung hier nicht aufgeführt sein, empfiehlt es sich, die Beihilfe zwecks Übernahme der Kosten vorher zu kontaktieren!

Für weitere Details zur GOÄ 849 oder zu weiteren Themen laden wir Sie ein, an unseren Webinaren teilzunehmen oder einen individuellen Termin mit uns zu vereinbaren! Wir passen uns gerne Ihren Themenwünschen an!

Unser nächstes Webinar zum Thema „GOÄ für Psychologische Psychotherapie“ findet am 10.06.2024 statt!

Wenn Sie an unseren Webinaren interessiert sind oder Kontakt mit uns aufnehmen möchten, folgen Sie bitte diesem Link: https://www.privadis.de/fortbildungen/

 

Sie möchten keine interessanten und wichtigen Infos mehr verpassen? Dann melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Wir haben alle Informationen und Bestandteile nach bestem Wissen zusammengestellt. Bei aller Sorgfalt können wir allerdings nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und technische Exaktheit der bereitgestellten Informationen garantieren. Eine Haftung ist deshalb ausgeschlossen.