Richtig dokumentieren - Honorarverluste vermeiden!
Die richtige Dokumentation der Behandlung gehört zum ärztlichen Aufgabenkatalog.
Der in 2013 dazu neu geschaffene § 613 f BGB hat allerdings nur festgeschrieben, was ohnehin schon durch Vertragsauslegung und Rechtsprechung verbindlich war.
Die Dokumentation erfüllt aber auch einen wirtschaftlichen Zweck: sie bildet die Grundlage für die spätere richtige Liquidation.
Wenn sich GOÄ- oder GOZ-Prüfung allein auf Auslegung und Anführung von Rechtsprechung beschränkt, bleibt sie möglicherweise auf halbem Wege stehen.
Denn: Ist ein Behandlungsschritt, eine Beratung, ein besonderer Aufwand oder eine Auslage nicht dokumentiert, ist das Honorar so gut wie verloren.
Haben Sie solche Lücken?
Wir schalten uns in einer gemeinsamen Session per Teamviewer auf Ihren Praxisrechner, besprechen Ihre Dokumentation und die optimale Auszifferung.
Das ist unser GOÄ / GOZ Live-Check für Sie.
Damit nichts verloren geht.